Partnerschaft und das Gesetz
Partnerschaftsgesetz | Homosexualität | Gleichgeschlechtliche Ehe

Gleichgeschlechtliche Ehe

Die so genannte gleichgeschlechtliche Ehe ist eine Ausweitung der traditionellen Form der Ehe auf homosexuelle Paare. Anders als die eingetragene Partnerschaft muss keine grundlegend neue Rechtsinstitution geschaffen werden, sondern die bestehende Ehe und ihre Rechtsgrundlagen öffnen sich auch für Homosexuelle. Teilweise bestehen in einigen Ländern beide Möglichkeiten nebeneinander und kann auch nur noch einen symbolhaften Zugewinn darstellen. Als erstes Land überhaupt erliessen die Niederlande 2001 einen entsprechenden Gesetzestext. Bereits drei Jahre zuvor ermöglichte man die Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Danach folgten weitere europäische Länder sowie einige US amerikanische Bundesstaaten. In den USA besteht aber grundsätzlich ein zwiespältiges Verhältnis zur Homosexualität. So revidierte vor kurzem erst Kalifornien die bereits verankerten Gesetze. Ebenso stellen sich viele Kirchen- und Religionsgemeinschaften gegen die Homosexualität. Zu dieser Zeit laufen unter anderem in Kuba und Portugal Initiativen zur Annahme der gleichgeschlechtlichen Ehe. Bei einer EU-weiten Umfrage bezüglich der Gutheissung dieser Eheform betrug die durchschnittliche Zustimmungsrate 44%.