Partnerschaft und das Gesetz
Partnerschaftsgesetz | Homosexualität | Gleichgeschlechtliche Ehe

Partnerschaftsgesetz

Das Schweizer Stimmvolk beschloss am 5. Juni 2005 mit 58% die Annahme des Bundesgesetzes über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Bereits vor der nationalen Abstimmung wurde ein entsprechender Gesetzesartikel in Zürich von der Bevölkerung gutgeheissen. Der Gesetzestext verankert eine weitgehende Gleichstellung von eingetragenen, homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe. Dies betrifft vorwiegend Bereiche wie Steuerrecht, die Unterstützungspflicht, sowie der Gleichberechtigung bezüglich Versicherungen wie AHV. Weiterhin stehen den homosexuellen Paaren Adoption oder Fortpflanzungsmedizin nicht zur Verfügung, und ist z.T. strikt verboten. Es wird ebenso kein offizieller, amtlicher Familienname eingetragen. Es steht ihnen aber offen, entweder den Namen des Partners, der Partnerin in den eigenen Namen einzufügen beziehungsweise diesen als Art Künstlername zu verwenden. Weiterhin hat die eingetragene Partnerschaft kein Einfluss auf die Handhabung des Bürgerrechts, jedoch können ausländische Partner mit einer erleichterten Einbürgerung rechnen. Im gleichen Sinne werden rein ausländische Partnerschaft wie ausländische Ehen gehandhabt.



Gesetze zur Homosexualität

Global gesehen existiert häufig je nach Land eine andere Gesetzeslage zur Handhabung der Homosexualität. Dies umfasst vorwiegend das Aussprechen von Verboten und behandelt in vielen Fällen nur die männliche Homosexualität. Wenn Gesetze bezüglich eingetragener Partnerschaften oder dergleichen verankert wurden, regeln diese oft die wichtigsten Bereiche im Alltag wie gemeinschaftliche Güternutzung. Doch auch bezüglich der eingetragenen Partnerschaft bestehen grosse Unterschiede zwischen den Nationen. So wurde beispielsweise in sieben Ländern (Niederlande, Belgien, Spanien, Norwegen, Schweden, Kanada und Südafrika) sowie drei US Bundesstaaten (Massachusetts, Iowa und Connecticut) die Ehe gegenüber den homosexuellen Paaren geöffnet. Teilweise werden zwar auch keine entsprechende Verbote ausgesprochen, doch müssen sich öffentlich outende Homosexuelle mit einer Diskriminierung von der Gesellschaft rechnen, da oftmals ebenso keine Antidiskriminierungsgesetze verankert sind. Dies betrifft vorwiegend Länder der Dritten Welt, da jegliche homosexuelle Kontakte in den Industrieländern als straffrei gelten. Die UNO erliess diesbezüglich 2008 eine Deklaration zur Verbesserung der Situation homosexueller Paare in diesen Staaten.